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Landfill Section IC-I Commissioning for Hazardous Waste Disposal

Abschnitt (1. BA) Inbetriebnahme des Deponieabschnittes IC-I: Der ASH beabsichtigt, den Deponieabschnitt IC mit einer Gesamtfläche von ca. 3,4 ha als DKI-Deponie in zwei zeitlich abgetrennten Erweiterungsschritte in Betrieb zu nehmen. Zunächst geht es um den Deponieabschnitt IC-I (Nordwestlicher Deponieabschnitt IC). F…

Source ID: TED-10cb5a47-9cfe-4df7-bb5f-14ceb6d2b1fd

Scope overview

Abschnitt (1. BA) Inbetriebnahme des Deponieabschnittes IC-I: Der ASH beabsichtigt, den Deponieabschnitt IC mit einer Gesamtfläche von ca. 3,4 ha als DKI-Deponie in zwei zeitlich abgetrennten Erweiterungsschritte in Betrieb zu nehmen. Zunächst geht es um den Deponieabschnitt IC-I (Nordwestlicher Deponieabschnitt IC). Für diesen Deponieabschnitt wurde bereits Ende der 80er Jahren die Basisabdichtung inkl.

einer Kunststoffdichtungsbahn (KDB) errichtet. Der ASH ist seit Dezember 2022 in engem Austausch mit der Aufsichtsbehörde, Gutachtern und Fachplanern zur Inbetriebnahme des Deponieabschnittes. Es konnte unter anderem bereits nachgewiesen werden, dass die KDB dem heutigen Standard-der-Technik entspricht und daher beibehalten werden kann.

Die mineralische Schutzschicht, die Entwässerungsdränagen sowie das Schutzvlies müssen jedoch den heutigen Stand-der-Technik angepasst werden. Nähere Details sind den beigefügten Lageplänen des Deponieabschnitts zu entnehmen. Weitere Details und Abstimmungen mit der Behörde werden nach Auftragserteilung zur Verfügung gestellt. Die Inbetriebnahme des nordwestlichen Deponieabschnitts mit einer Fläche von ca.

1,6 ha und ein Deponievolumen von ca. 230.000 m3 erfolgt direkt nach Genehmigung und Erfüllung der bautechnischen Voraussetzungen. Die durchschnittliche Abfalldichte liegt bei 1,6 t/m3. Somit ergibt sich bei einer maximalen Annahmemenge von 50.000 t/a eine Deponiemindestlaufzeit von sieben Jahren. Abschnitt (2.

BA): Deponieabschnitt IC - II (Südöstlicher Deponieabschnitt IC): Dieser Deponieabschnitt muss im zweiten Erweiterungsschritt in Betrieb genommen werden. Aktuell wird auf dieser Fläche noch eine offene Mietenkompostierungsanlage zur Verwertung von Garten- und Grünschnittabfällen betrieben. Die Inbetriebnahme des südöstlichen Deponieabschnitts erfolgt erst nach Außerbetriebnahme bzw.

Versetzung der Kompostierungsanlage. Abschnitt (3. BA): Zwischenabdichtung IB/IC Derzeit werden die Abfälle ausschließlich im Deponieabschnitt IB-Mono abgelagert. Mit der Inbetriebnahme des Deponieabschnittes IC-I verändert sich die Böschungsneigung des Deponieabschnittes IB-Mono. Sobald IC-I in Betrieb genommen wird, muss mit der Planung und Ausführung der Zwischenabdichtung angefangen werden.

Diese Sanierungsmaßnahme wird sukzessive parallel zum Weiterbetrieb der Deponie bzw. zur Aktivierung weiterer Deponieabschnitte fortgeführt. Zunächst wird eine Zwischenabdichtung zwischen IB-Mono und IC-I errichtet. In Zukunft werden weitere Zwischenabdichtungen erforderlich; zwischen den Deponieabschnitten IB-Rest und IC-II sowie zwischen IC-I und IC-II. Abschnitt (4.

BA): Deponieüberhöhung Die Zentraldeponie hat gemäß des Planfeststellungsbeschlusses eine Abfall-Endhöhe von 86 m (HNH). Es muss als Besondere Leistung überprüft werden, in wie weit, eine Deponieüberhöhung technisch realisierbar und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Dabei müssen mindestens folgende Überlegungen ausführlich diskutiert werden: - Über welche genehmigungsrechtlichen Verfahren kann eine Änderung der Deponieböschung bzw. -neigung sowie eine Überhöhung der Endhöhe umgesetzt werden? Ist hierfür eine Anzeige bzw. ein Plangenehmigungsverfahren ausreichend oder ist sogar ein Planfeststellungsverfahren erforderlich?

- Auf der Grundlage der bestehenden Basisabdichtung, um wie viele Meter kann die Deponiekubatur noch erhöht werden und welches zusätzliche Deponievolumen lässt sich dadurch gewinnen? - Welche Böschungsneigung bzw. Steilheit gilt unter den gegebenen geotechnischen Bedingungen noch als standsicher?

Sollten aus Sicht des Auftragnehmers weitere Aspekte für die Entscheidungsfindung von Bedeutung sein, sind diese bei der Prüfung ebenfalls zu berücksichtigen. Abschnitt (5. BA): Oberflächenabdichtung der Deponieabschnitte IA (zweiter Bauabschnitt) und IB Der Deponieabschnitt IA besteht aus zwei Bauabschnitten. Bauabschnitt 1 ist seit 2001 vollständig mit einer Basis- und Oberflächenabdichtung abgeschlossen.

Auf dem Deponieabschnitt IA werden seit 20 Jahren keine Abfälle mehr abgelagert, wobei der zweite Bauabschnitt noch nicht "endgültig" abgedeckt ist. Der Deponieabschnitt IB-Rest ist verfüllt. Auch hier findet seit 2022 keine Abfallablagerung mehr statt. Der Deponieabschnitt IB-Mono ist der einzige Deponieabschnitt, der derzeit noch aktiv im Ablagerungsbetrieb ist.

Mit der Planung der Oberflächenabdichtung ist nach abschließender Klärung der Frage zur möglichen Deponieüberhöhung zu beginnen. Für alle Deponie- bzw.

Bauabschnitte, die von einer Überhöhung oder Böschungsanpassung nicht betroffen sind - sei es, weil eine Überhöhung technisch nicht umsetzbar, genehmigungsrechtlich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist - soll die Planung der Oberflächenabdichtung zeitnah aufgenommen werden.

Statusopen
CategoryOther
CountryGermany
Publish dateJan 15, 2026
Submission deadlineJan 5, 2026
Estimated value
Notice typeplanning
Sourceeu-ted-search
BuyerStadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle
Buyer websitehttps://ted.europa.eu/
City

Buyer & contacts

Public read-only access
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Open workspace
Contact nameHerr Binias
Emailsubmission@stadt.hamm.de
Phone+49 2381-179854
OrganizationStadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle

Tags & Signals

landfill commissioninghazardous waste disposallandfill expansiontechnical standards complianceplastic sealing linerdrainage system modernizationwaste management infrastructureenvironmental protection

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